Monitoring Fische 2026

An folgenden Gewässerabschnitten werden in den Zeiträumen 15.04.2026-30.05.2026 sowie 15.08.2026-31.10.2026 Befischungen durch die Fa. GFN-Gesellschaft für Freilandökologie und Naturschutzplanung mbH durchgeführt. Sie wurde vom Landesverband der Wasser- und Bodenverbände mit der Durchführung der Fischbestandserhebung im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie beauftragt. 

– Radesforder Au am Staatsforst Segeberg

– Osterau, nördl. Heidmühlen

– Rothenmühlenau im Staatsforst Segeberg

– Kleine Aue bei Wiesenhof

– Holmau, südl. Holm

– Holmau, westl. Str.Br.K89 bei Jabbob

– Osterau im Staatsforst Segeberg

– Osterau bei Bimöhlen

– Osterau bei Rodenbek

– Osterau in Bimöhlen

– Osterau, nördl. Holm

– Osterau, nördl. Weide im Moor


Vergebener Auftrag nach VOB/A, Holmau, Erd-, Wasserbau- und Vegetationstechnische Arbeiten, Bimöhlen / Bad Bramstedt

öffentlicher Auftraggeber: 

Gewässerpflegeverband Osterau, im Amt Leezen, Hamburger Straße 28, 23816 Leezen

gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Ausführung von Bauleistungen in der unteren Holmau von Station 0+500 bis 3+000 in der Gemeinde Bimöhlen und Bad Bramstedt, Kreis Segeberg

Art der Leistungen: Erd-, Wasserbau- und Vegetationstechnische Arbeiten

ab 15.08.2026

beauftragter Unternehmer:

Brehmer Landw. Lohnunternehmen u. Dienstleistung, Norderheistedt

Maßnahme 2026: Naturnahe Gestaltung der unteren Holmau, Stat. 0+500 bis 3+000 (Bimöhlen)

Druckvorlage Erläuterungstafel GPV Osterau – 152504

Hauptziel: Herstellung von naturnahen Strukturen und Habitaten an der Holmau für Fische, Rundmäuler, Wirbellosenfauna und Pflanzen – zur Erreichung der Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie

gefördert auf Initiative des

Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER),

durch die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ mit Mitteln des Bundes und des Landes Schleswig-Holstein

Haushaltssatzung 2026 und Beitragshebung 2026

Sehr geehrtes Mitglied,

die Haushaltssatzung 2026 finden Sie unter Verband/Satzung.

Die Beiträge bleiben 2026 stabil. Grundbeitrag = 5,00 €/Mitglied und Flächenbeitrag: 3,80 € / BE

 Die Beitragshebung erfolgt per 01.08.2026.

Hintergründe zur Beitragshebung: Mit ihrem Grundstück sind Sie nach den gesetzlichen und satzungsrechtlichen Vorgaben als Eigentümer/in Mitglied des GPV Osterau (dingliche Mitgliedschaft). Die Gewässerunterhaltungspflicht ist nach LWG von den Wasser- und Bodenverbänden zu erfüllen. Die Aufgabe des Verbandes sind im Wesentlichen  die Gewässerunterhaltungsarbeiten. Durch diese Arbeiten wird der schadlose Abfluss von Oberflächen- und Sickerwasser sichergestellt. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Mitglieder dem Verband die notwendigen Beiträge zu leisten.

Eigentümer/innen die dem Verband am 01.01. jeden Jahres bekannt sind, sind beitragspflichtig. Informationen zu den Grundstücken und den Eigentümern erhalten die Verbände vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation, allerdings mit einer erheblichen zeitlichen Verzögerung. 

Hinweis zu Unterhaltungsarbeiten

Bei den Gewässerunterhaltungsarbeiten an den Verbandsgewässern weisen wir darauf hin, dass für die Arbeiten Grundstücke in Anspruch genommen werden und der Grabenaushub auf die angrenzenden Ländereien abgelegt werden kann. Bitte markieren Sie die Drainausläufe /Rohrausläufe um einen ordnungsgemäßen Einsatz der Maschinen zu gewährleisten.