Gesamtentwicklungskonzept für die Osterau und Situation heute

1996 wurden vom Landesamt für Natur und Umwelt (LANU) Schleswig-Holstein die Empfehlungen zum integrierten Fließgewässerschutz (Integriertes Fließgewässerschutzkonzept) aufgestellt. Das Konzept bewertet die Fließgewässer des Landes und wählt Fließgewässersysteme aus, die vorrangig entwickelt werden sollen (sogenannte Vorranggewässer).

Die Osterau ist gemäß Konzept der einzige größere Bach im Naturraum Holsteinische Vorgeest, der noch über weitgehend naturnahe Lebensgemeinschaften und Gewässerstrukturen verfügt.

Im Jahr 2000 wurde daher das „Gesamtentwicklungskonzept Osterau und Hauptnebengewässer“ erstellt. Darin werden für die Osterau und die Nebengewässer Holmau, Rodenbek, Rothenmühlenau und Radesforder Au Ziele zur weiteren ökologischen Entwicklung genannt. Wesentliche Ziele sind:

1. Schutz und Ausbreitung natürlicher Lebensgemeinschaften

Intakte Fließgewässerbereiche mit standorttypischen Fließgewässer-Lebensgemeinschaften müssen festgestellt und geschützt werden. Diese Bereiche sind von herausragender Bedeutung für die Wiederbesiedlung gestörter Fließgewässer und somit die ökologische Verbesserung der Gewässer.

2. Ausreichende Wasserbeschaffenheit (Wasserqualität)

Für die dauerhafte Sicherung von naturgemäßen Fließgewässerbiozönosen ist eine Wasserbeschaffenheit der Wassergüte II und besser (nach LAWA) Voraussetzung.

3. Durchgängigkeit

Ein wichtiges Ziel des Integrierten Fließgewässerschutzkonzeptes ist es, die Durchgängigkeit der Fließgewässer wieder herzustellen. Ein durchgängiges Fließgewässer besitzt keine künstlichen Wanderhindernisse für im Fließgewässer lebende Organismen. Wanderhindernisse sind Querbauwerke wie Sohlabstürze oder Wehranlagen, die Sohlsprünge darstellen und bachaufwärts von Makrozoobenthon und von Fischen nicht überwunden werden können. Strukturarme, naturferne Gewässerstrukturen können ebenfalls ein Wanderhindernis sein.

4. Eigendynamische gewässerspezifische Entwicklung

Die natürliche Lebensgemeinschaft der Fließgewässer setzt sich aus einer Vielzahl von Arten zusammen, die sich u.a. in ihren Ansprüchen an Strömungs- und Substratverhältnisse unterscheiden. Diese standorttypische Ausprägung der Gewässermorphologie sollte möglichst eigendynamisch durch das Gewässer selbst entwickelt werden. Hierfür sind die für das Gewässer typische Wasserführung und Strömung sowie eine nicht künstlich festgelegte Sohl- und Uferbeschaffenheit erforderlich.

5. Natürliches Sohlniveau

Ausbau und Unterhaltungsmaßnahmen haben z.T. zu einer unnatürlichen Vertiefung der Gewässersohle geführt. Eine Sohlanhebung ist dann ggf. möglich.

6. Vernetzung Fließgewässer Talaue – Nutzungsänderung in der Talaue

Ursprünglich waren die Fließgewässer in Schleswig-Holstein mit angrenzenden Talauen eng verzahnt. Teil-Lebensräume wie Altwässer, Tümpel und Auwälder wurden hierdurch mit dem Gewässer verbunden. Die Wiederherstellung natürlicher Überschwemmungsbereiche stellt ein flächenintensives Ziel dar. Es muss im Einzelnen geprüft und sorgfältig mit der Landwirtschaft abgestimmt werden, wie weit Nutzungsänderungen auf Flächen herbeigeführt werden können.

7. Biotopverbund

Fließgewässer sind natürliche Biotop-Verbundsysteme in unserer Landschaft. Mit der Entwicklung der Fließgewässer wird somit ein wesentlicher Beitrag zum Aufbau des Biotopverbundsystems geleistet.

8. Artenschutz

Fließgewässer sind Lebensräume für vielfältige und spezialisierte Tiergemeinschaften. Durch Gewässerverunreinigungen und den Ausbau der Gewässer sind Lebensräume zerstört oder reduziert worden. Artenschutzmaßnahmen für Vegetation und Fauna müssen vor allem in der Schaffung und Sicherung geeigneter Lebensräume liegen.

Erstellung des Konzeptes

Das Gesamtentwicklungskonzept Osterau und Hauptnebengewässer wurde im Auftrage des GPV Osterau mit Förderung des damaligen Staatlichen Umweltamtes (StUA), Itzehoe durch die Planungsgemeinschaft – Ingenieurgemeinschaft Reese + Wulff GmbH (ehemals Klütz & Collegen) und BBS Büro S. Greuner-Pönicke – erarbeitet.

Die heutige Situation

Der GPV Osterau setzt die EU-Wasserrahmenrichtlinie um, indem er Maßnahmen des Bewirtschaftungsplanes und des Maßnahmenprogrammes durchführt.

Dazu gehören die Strukturverbesserung, das Herstellen der Durchgängigkeit und die Sedimententfrachtung der Gewässer.

Damit konnte der Lebensraum Osterau mit seinen Nebengewässern aufgewertet werden. Insbesondere profitieren Neunaugen, Fische wie die Elritze und Wirbellose, wie Prachtlibellen. Aufgrund der Längsdurchgängigkeit der Gewässer tauschen sich die Populationen jetzt aus. Die Fluss- und Meerneunaugen können zum Laichen wieder in die Oberläufe wandern. Aale nutzen die Au zum Aufwachsen, nachdem die Vermehrung im Meer stattgefunden hat.

Unterhaltungskonzept für das Einzugsgebiet der Osterau

Das Unterhaltungskonzept behandelt die gesetzlich vorgegebene Neuausrichtung der Pflege und Unterhaltung der Gewässer. Das Unterhaltungskonzept umfasst das Einzugsgebiet der Osterau von den Quellbereichen im Kuhlermoor in der Nähe der Gemeinde Trappenkamp im Osten bis zur Mündung der Osterau in die Bramau bei Bad Bramstedt.

Das Unterhaltungskonzept berücksichtigt die Aspekte der Wasserwirtschaft in Form eines ordnungsgemäßen Abflusses ebenso wie die Zielvorgabe der EG–Wasserrahmenrichtlinie zum Erreichen des „Guten Ökologischen Zustandes“ in den Gewässern.

Naturschutzfachliche Fragen haben bei der Aufstellung des Unterhaltungskonzeptes eine besondere Bedeutung. An der Osterau ist gemäß Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie das FFH-Gebiet „Osterautal“ ausgewiesen. Hiermit werden die Osterau und seitlich liegende Dünen- und Moorflächen (z.B. Stellbrooksmoor) geschützt.
An der Osterau ist der naturnahe Bachlauf mit flutendem Hahnenfuß schützenswert. Auch z.B. Wasserdost und Mädesüß am Ufer sind ökologisch wertvoll. Außerdem finden sich hier Fluß-, Bach- und Meerneunaugen.

Sandfang Radesforder Au und Rothenmühlenau

Im Gewässersystem der Osterau herrscht ein erhöhter Sedimenttrieb und -anfall. Dadurch werden wertvolle Strukturbereiche in der Osterau überdeckt. Die Besiedelung sowie natürliche Artenvielfalt werden gestört.

Um die ökologische Situation in der Osterau gemäß der Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie zu verbessern, war es erforderlich, Sedimente aus den Gewässern zu entnehmen. Dies erfolgt in den beiden Quellflüssen der Osterau.

In der Radesforder Au und in der Rothenmühlenau wurde im Jahr 2014 jeweils ein naturnaher Mäandersandfang gebaut. Voraussetzung war, dass sich die Wasserstände oberhalb nicht erhöhen.

Die Bauart ist bei beiden Sandfängen gleich. Die rund 4,00 m breiten Gewässer erhielten zunächst auf einer Länge von rund 150 Metern einen geschwungen Verlauf. In den Innenkurven werden die Gewässer aufgeweitet, um die Fließgeschwindigkeiten zu verlangsamen. Beide Sandfänge verfügen über drei Sedimentsammelräume, sog. Taschen. Für die Längsdurchgängigkeit wird in den Außenkurven ein Niedrig- und Mittelwassergerinne erhalten. Der Trennwall zu den Sedimentsammelräumen wird bei höheren Abflüssen überströmt. Das Wasser strömt in die aufgeweiteten Bereiche, die Fließgeschwindigkeit reduziert sich und die mitgeführten Sedimente setzen sich ab.

Zur Sohl- und Böschungssicherung wurden Kies und Geröll eingebracht. Der Ein- und Auslaufbereich sowie die Prallufer der Sandfänge wurden mit Steinwalzen und weitere Uferabschnitte mit Laubholzfaschinen gesichert.

Durch Totholz und Schwarzerlen-Sämlinge wird die Gewässerstruktur weiter verbessert.

Im Gewässersystem der Osterau leben Neunaugen, deren Larven (sogenannte Querder) mit einer Entwicklungszeit von mindestens drei Jahren in Sedimentablagerungen leben. Es wurde daher in Abstimmung mit dem LLUR ein Räumkonzept erarbeitet, damit die Sedimente in wechselnden Bereichen möglichst erst nach einer Zeitdauer von drei Jahren und mehr entnommen werden müssen.

Zusätzlich erfolgt bei der Räumung eines Sammelraumes eine fachliche Kontrolle, ggf. vorhandene Querder werden gesammelt und umgesetzt.
Mit der gezielten Sedimententnahme in den Quellflüssen der Osterau werden unterliegende Gewässerabschnitte geschützt. Wertvolle Strukturen und weitere Maßnahmen werden nicht durch Sedimentablagerungen beeinträchtigt. Außerdem ergibt sich ein reduzierter Unterhaltungsbedarf. Die Lebensbedingungen für Flora und Fauna werden insgesamt verbessert.

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Sohlgleite und Borstenfischpass

An Wehrbauwerken bestehen unterschiedlich hohe Wasserstände und in einem Wehr herrschen oft hohe Fließgeschwindigkeiten. Daher ist dadurch den meisten Fischarten und Wasserlebewesen der Aufstieg in den Oberlauf verwehrt. Wanderbewegungen dieser Tiere u.a. zur Fortpflanzung finden nicht mehr statt und Besiedelung sowie natürliche Artenvielfalt nehmen ab.

Um die ökologische Situation in der Osterau im Bereich Schlüters Wehr zu verbessern, war es 2008 erforderlich, diese Wanderhindernisse umzubauen und die Längsdurchgängigkeit herzustellen.

Für die Bauarbeiten war es notwendig, den Gewässerabschnitt der Osterau trockenzulegen. Hierfür wurde ein Umgehungsgerinne erstellt, um das Wasser der Osterau um die Baustelle herumzuführen. Aus Gründen des Artenschutzes wurde die Osterau im Baustellenbereich nach geschützten Arten (Bachneunaugen) abgesucht. Die gefundenen Tiere wurden an geeigneter Stelle unterhalb des Bauabschnittes wieder in die Osterau eingesetzt.

Es wurden eine Sohlgleite und ein Borstenfischpass gebaut.
Die Sohle der Gleite wurde mit einem Gemisch aus Geröll und Kies hergestellt. Auf die Sohle wurden Steinriegel sowie Störsteine bis zu einer Größe von 1,40 m eingebaut. Die Steine reduzieren die Fließgeschwindigkeiten auf der Sohlgleite. Außerdem entstehen unterschiedliche Fließgeschwindigkeiten. Zum Erosionsschutz wurden Gleitenkopf und -fuß mit Pfahlreihen gesichert.

Ein Feld des Wehrbauwerks musste erhalten werden. Daher wurde eine Möglichkeit gesucht, die dies gewährleistet und gleichzeitig die Längsdurchgängigkeit herstellt. Als Lösung wurde ein Borstenfischpass gewählt, der auf einem Drittel der Wehrbreite eingebaut wurde. Die Borsten reduzieren die Fließgeschwindigkeit deutlich. So wird den Fischen und anderen Wasserlebewesen der Aufstieg in den Oberlauf ermöglicht.

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Haushaltssatzung 2024 / Nachtragshaushaltssatzung 2023

Sehr geehrtes Mitglied,

unter „der Verband“ / „Satzungen“ finden Sie die Haushaltssatzung 2024 sowie die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023.

Die Beiträge für 2024 belaufen sich wie folgt:

Grundbeitrag 5,00 €

Flächenbeitrag 3,80 €

Beitrag für Rohrleitung ohne Gewässereigenschaft 0,60 €

Die Beiträge werden am 01.08.2024 gehoben.

Hinweis zu Unterhaltungsarbeiten

Bei den Gewässerunterhaltungsarbeiten an den Verbandsgewässern weisen wir darauf hin, dass für die Arbeiten Grundstücke in Anspruch genommen werden und der Grabenaushub auf die angrenzenden Ländereien abgelegt werden kann. Bitte markieren Sie die Drainausläufe /Rohrausläufe um einen ordnungsgemäßen Einsatz der Maschinen zu gewährleisten.